... wenn ein einzelner
Zahn fehlt
Geht ein einzelner Zahn verloren,
läßt sich die Lücke ideal durch ein Implantat schließen.
Solch ein Einzelzahnimplantat bietet
sich schon im Alter von 16 Jahren an.
Besonders vorteilhaft bei der Verwendung
eines Implantats ist, daß die angrenzenden Zähne geschont werden.
Bei einer Brücke dagegen müßten
die beiden Nachbarzähne beschliffen und überkront werden. Medizinisch
wäre es geradezu unsinnig, zwei gesunde Zähne zu opfern.
Auch bei Kindern kann ein Implantat
in Betracht gezogen worden, wenn z. B. ein Zahn wegen Karies oder Parodontitis
gezogen werden muß. Der Kieferorthopäde hält dann die entstandene
Lücke mit Apparaturen (wie festsetzende Klammern) offen.
Erst zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr
wird dann das Implantat eingesetzt.
Bei Kindern kommt es manchmal auch
vor, daß die kleinen Schneidezähne neben den Eckzähnen
von der Natur gar nicht vorgesehen sind.
Man spricht dann davon, daß
sie nicht angelegt sind.
Auch hier kann der Kiefororthopäde
eine Lücke öffnen, in die dann später das Implantat eingesetzt
wird.